Zu enge Fahrstreifen in Baustellen

Bußgeldgefahr durch Autobahn-Baustellen

Selbst "Kleinwagen" sind oft zu breit

Auf den Breite-Wert in den Fahrzeugpapieren kann man sich leider nicht verlassen. Denn hier steht nur die Breite ohne Außenspiegel. Die tatsächliche Breite eines Fahrzeuges schließt die Spiegel aber mit ein.

 

Eingeschränkter Kaskoschutz möglich

Der ADAC rät Autofahrern, sich über die tatsächliche Breite ihres Fahrzeugs zu informieren oder selbst nachzumessen. Ansonsten droht ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro oder sogar die Einschränkung des Kasko-Schutzes bei Unfällen. Bei einem Unfall mit Fremdverschulden kann der Schadenersatzanspruch reduziert werden (Mitverschulden) - vorausgesetzt, das über zwei Meter breite verunfallte Fahrzeug war auf einer Spur unterwegs, die nur für Fahrzeuge mit weniger als zwei Meter Breite zugelassen ist.

Auf den Breite-Wert in den Fahrzeugpapieren kann man sich leider nicht verlassen. Denn hier steht nur die Breite ohne Außenspiegel. Die tatsächliche Breite eines Fahrzeuges schließt die Spiegel aber mit ein.

http://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/richtiges-verhalten/autobahn/default.aspx?ComponentId=81556&SourcePageId=8749&quer=autobreite