KFZ-Schiedsstellen
KFZ-Schiedsstellen
Wo Sie Unterstützung erhalten, wenn Sie mit der Arbeit Ihrer Werkstatt nicht zufrieden sind. Weitere Werkstatt-Tipps finden Sie in eigenen Dokumenten zu den Themen Werkstatt-Auswahl, Auftragserteilung, Fahrzeug-Abholung, Rechnung prüfen sowie Mängel und Schadensersatz
Hilfe bei Werkstatt-Ärger (PDF, 27,00 KB)
Inhalt der PDF:
So hilft der ADAC
Wenn Sie Schwierigkeiten mit einer Werkstatt haben, dann sollten Sie sich sofort mit dem ADAC in Verbindung setzen. Wählen Sie 0 18 05/10 11 12 (12 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz; max. 42 Cent/Min. aus deutschen Mobilfunknetzen). ADAC-Spezialisten für Technik und Rechtsfragen helfen Ihnen weiter. Sie sagen Ihnen auch, wann es sinnvoll ist, sich an einen von über 340 ADAC-Vertragssachverständigen oder an einen ADAC-Vertragsanwalt (hiervon gibt es über 650) in Ihrer Nähe zu wenden. Weitere Informationen finden Sie unter www.adac.de
Schiedsstellen
Wenn die von Ihnen beauftragte Werkstatt der Kfz-Innung angeschlossen ist, können Sie sich bei Meinungsverschiedenheiten kostenfrei an die zuständige Schiedsstelle des Kraftfahrzeughandwerks wenden. Dies sollte ohne Verzögerung geschehen. Die für Sie nächstgelegene Schiedsstelle erfahren Sie unter 0 18 05/10 11 12 (12 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz; max. 42 Cent/Min. aus deutschen Mobilfunknetzen), auf www.adac.de oder auch unter www.kfzschiedsstelle.de Schiedsstellen sind Schlichtungsstellen, die Streitigkeiten zwischen Werkstatt und Kunde unbürokratisch und außergerichtlich beheben helfen. Bei allen deutschen Schiedsstellen arbeiten Techniker, Juristen und Sachverständige und meist Vertreter vom ADAC mit, um die Interessen der Verbraucher zu wahren. Beachten Sie: Streitigkeiten beim Neuwagenkauf und bei Reparaturen an Fahrzeugen über 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht werden von Schiedsstellen nicht behandelt. Wenn Sie eine Schiedsstelle einschalten, sollten Sie dies schriftlich und sofort nach Beginn der Meinungsverschiedenheit tun. Nennen Sie in Ihrem Brief die Beteiligten, Ihren Fahrzeugtyp mit Baujahr sowie Laufleistung und schildern Sie die Streitpunkte kurz. Legen Sie Kopien der Auftragsbestätigung sowie der Rechnung und anderer Belege vor.
Wenn die Schiedsstelle eingeschaltet wurde, hat das weitere Vorteile: Die Verjährung der Ansprüche ist für die Dauer des Verfahrens gehemmt und die betroffene Werkstatt ist an den Schiedsspruch gebunden. Die Werkstatt kann dann keine Rechtsmittel mehr einlegen. Im Gegensatz dazu können Sie als Kunde bei einem für Sie nachteiligen Schiedsspruch vor Gericht ziehen. Das Karosserie-Handwerk hat ein eigenes Schiedsstellensystem eingerichtet. Wenn eine Werkstatt keiner Innung angehört, so bleibt nur der Gang vor Gericht.
Schlichtungsverfahren
In einigen Bundesländern ist bei einem bestimmten Streitwert (600,- oder 750,- Euro – je nach Region) ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren vorgeschrieben. Es muss vor einer anerkannten Güte- oder Schlichtungsstelle durchgeführt werden und ist nur für juristische Klagen zulässig, nicht aber für Mahnverfahren. Anstelle eines solchen Schlichtungsverfahrens kann aber der Gang zur Schiedsstelle gewählt werden,
deren Arbeit – im Gegensatz zum Schlichtungsverfahren – für den Verbraucher kostenlos ist.



